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BGB § 1125 Aufrechnung gegen Miete oder Pacht

BGB § 1125 Aufrechnung gegen Miete oder Pacht

[ Auszug: Soweit die Einziehung der Miete oder Pacht dem Hypothekengläubiger gegenüber unwirksam ist, kann der Mieter oder der Pächter nicht eine ihm gegen den Vermiete ... ]